Jeder Mensch ist anders.
Und verdient einen einzigartigen Abschied.
Mit jedem Verstorbenen geht eine ganz besondere Persönlichkeit für immer von uns. Als Bestatter setzen wir uns dafür ein, dass sich dieser Charakter in der Art des Abschieds widerspiegelt – mit einer individuell gestalteten Trauerfeier und Beisetzung, die das vergangene Leben ehrt und den Angehörigen Trost spendet.
Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Organisation aller Details und sorgen mit unserer Erfahrung und Intuition für eine Abschiedszeremonie, die Ihnen in liebevoller Erinnerung bleibt. Rufen Sie uns von Leser Bestattungen gerne an: Tel. 02552-61277 oder Freecall 0800-6161617
Leser Bestattungen in Steinfurt-Borghorst.
Wir gestalten Abschied im Münsterland.
Bereits seit 95 Jahren stehen wir von Leser Bestattungen den Menschen im Münsterland zur Seite. Als erfahrene Bestatterfamilie in vierter Generation ist es uns das Wichtigste, Sie im Trauerfall vertrauensvoll zu beraten und liebevoll zu begleiten. Dabei spielt es für uns keine Rolle, welcher Religion oder Weltanschauung Sie folgen – in unserem Bestattungshaus in der Kolpingstraße 13 in Steinfurt-Borghorst finden wir immer Wege, Abschied nach Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen zu gestalten. Sie sollten wissen: Es gibt keine richtige oder falsche Weise, einen geliebten Menschen mit einer Trauerfeier und Beerdigung zu ehren, sondern nur Ihre Weise. Deshalb laden wir Sie ein, sich im Trauerfall an uns von Leser Bestattungen zu wenden. Mit Sachverstand und Herz vereinen wir traditionelle Werte mit moderner Abschiedskultur und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Ihre Ansprechpartner.
„1985 bin ich als gelernter Drogist in unseren Familienbetrieb gewechselt – damals waren wir noch als Tischlerei, Möbelhaus und Bestattungsunternehmen tätig. Nach meiner Ausbildung zum Fachgeprüften Bestatter habe ich den Betrieb 2001 von meinem Vater übernommen und mich voll und ganz auf Bestattungen konzentriert. Seither ist es mein Anspruch, Trauernden und Vorsorgeinteressierten jederzeit fach- und sachkundig zur Seite zu stehen.“
Thomas Leser
Inhaber & Fachgeprüfter Bestatter
„Als ausgebildete Personalkauffrau bin ich 2017 in das familiär geführte Bestattungsunternehmen meines Onkels Thomas Leser eingestiegen. Seit Beginn meiner Tätigkeit als Bestatterin liegt mein Schwerpunkt im Bereich der hygienischen Versorgung von Verstorbenen. Doch auch in der Beratung im Trauerfall, bei der Gestaltung von Trauerfeiern und der so wichtigen Bestattungsvorsorge setze ich mich tatkräftig für Angehörige ein. Im März 2021 habe ich erfolgreich meine Prüfungen zur Geprüften Bestatterin abgelegt und freue mich, unser Familienunternehmen mit viel Fachwissen zu bereichern.“
Sara Melzer
Geprüfte Bestatterin
Trauer begreifen und bewusst erleben.
Wir gestalten gemeinsame Momente ideenreich.
Immer wieder erfahren wir, dass eine bewusste Abschiednahme vielen Trauernden hilft, den Verlust zu begreifen und Trauergefühle anzunehmen. Daher möchten wir Ihnen Mut machen, sich mit einzubringen: Wenn Sie den Verstorbenen gemeinsam mit uns versorgen und in eigener Kleidung zur letzten Ruhe betten, einen persönlichen Gegenstand oder einen Brief mit in den Sarg oder die Urne legen möchten – dann unterstützen wir Sie dies zu tun.
In unseren hauseigenen Abschiedsräumen arrangieren wir eine offene Aufbahrung genauso selbstverständlich wie eine Abschiednahme am geschlossenen Sarg. Gerne händigen wir Ihnen nach Absprache auch einen eigenen Schlüssel zu unseren Räumlichkeiten aus. So haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr ungestört gemeinsame Momente mit Ihrem verstorbenen Angehörigen zu verbringen.
Ganz besonders am Herzen liegen uns die Kinder in den Trauerfamilien. Auch ihnen kann es bei der Trauerbewältigung helfen, wenn Sie aktiv Abschied nehmen können. War Ihr Angehöriger möglicherweise ein leidenschaftlicher Motorradfahrer, Jäger oder Mitglied in einem Fußballverein? Dann könnten Sie gemeinsam mit Ihren Kindern den Sarg oder die Urne bemalen. Vielleicht basteln Sie auch gemeinsam eine Figur oder ein anderes Deko-Element, das wir in die Trauerfeierlichkeiten integrieren können.
Jede Idee und Eigeninitiative ist bei uns herzlich willkommen, alles andere erledigen wir für Sie.
Wir nehmen Ihnen alles ab.
Und trauen Ihnen vieles zu.
In der Zeit vor der Bestattung sollen Sie ausreichend Zeit und Ruhe für Ihre Trauer haben. Aus diesem Grund nehmen wir Ihnen so viele Aufgaben ab, wie Sie möchten: Von der Abholung und Versorgung des Verstorbenen über die Gestaltung der Traueranzeigen und die Formalitäten bis hin zur gesamten Organisation der Trauerfeier und Beisetzung, inklusive Terminabsprachen.
Einen ersten Überblick über unsere Bestattungsleistungen gibt Ihnen die nachfolgende Liste. Im persönlichen Beratungsgespräch legen wir dann gemeinsam mit Ihnen fest, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Alles auf einen Blick.
Unsere Bestattungsleistungen.
- Ausführliches Beratungsgespräch bei uns in der Kolpingstraße 13 in Steinfurt-Borghorst oder bei Ihnen zu Hause
- Umfassende Beratung zu den Bestattungsarten und den anfallenden Bestattungskosten inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
- Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
- Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Organisation des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Anfertigung von Erinnerungsschmuck
- Trauerbegleitung vor, während und nach der Bestattung
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
- Online-Vorsorgeformular inklusive ausführliche Beratung zur Bestattungsvorsorge
Sie müssen nur anrufen.
Und können sich auf uns verlassen.
Verstirbt Ihr Angehöriger in den eigenen vier Wänden, sind zwei Anrufe zu tätigen:
- Benachrichtigen Sie bitte zuerst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt.
- Wenden Sie sich dann an uns, um die nächsten Schritte zu besprechen. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Rufen Sie gerne auch an, wenn Sie den Verstorbenen noch einige Tage bei sich behalten möchten. Wir sagen Ihnen dann, was Sie beachten müssen.
Folgende Dokumente werden wir benötigen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- Rentennummer/n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Wir sprechen über Ihre Wünsche.
Und halten die Kosten transparent.
So unterschiedlich Lebensläufe sind, so unterschiedlich sind auch Bestattungen. Und so unterschiedlich sind auch die Kosten. Entscheidend aber ist der Wert, den der Abschied für Sie hat!
Deshalb sprechen wir zunächst einmal nur über Ihre persönlichen Vorstellungen. Dann schauen wir gemeinsam, wie und in welchem finanziellen Rahmen sich Ihre Wünsche umsetzen lassen. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen dann auch gerne noch einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
- Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.
Wählen Sie die letzte Ruhestätte.
Und schaffen Sie einen Ort der Erinnerung.
Wenn Sie einen Angehörigen zu Grabe tragen, stehen Sie zunächst einmal vor der Frage, ob Sie eine Bestattung im Sarg oder eine Kremation mit anschließender Urnenbeisetzung wünschen. Bei der anschließenden Wahl einer letzten Ruhestätte, die ja zugleich Ihr persönlicher Gedenkort ist, haben Sie vielfältige Möglichkeiten:
Erdbestattung
Für die klassische Erdbestattung im Sarg stehen auf den meisten Friedhöfen in Deutschland Wahl- und Reihengräber zur Verfügung. Der wesentliche Unterschied: Nur beim Wahlgrab können Sie die Lage auf dem Friedhof selbst bestimmen und die festgeschriebene Ruhezeit verlängern.
Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung haben Sie weitere Alternativen, zum Beispiel Urnenwände (Kolumbarien), aber auch pflegefreie Gemeinschaftsgrabfelder, die je nach Friedhof vom einfachen Rasengrab bis hin zu aufwendig gestalteten und gärtnerisch betreuten Anlagen reichen können.
Seebestattung
Die Seebestattung findet in ausgewiesenen Gebieten der Nordsee, der Ostsee oder auf einem der Weltmeere statt. Die Familie kann der Zeremonie auf See beiwohnen, aber auch „stille“ Beisetzungen sind möglich. In einer Seekarte werden die Koordinaten des Beisetzungsortes markiert.
Naturbestattung
In speziellen Bestattungswäldern, die es fast überall in Deutschland gibt, sind Urnenbeisetzungen am Fuße eines Baumes möglich. Auch einige Friedhöfe bieten diese Bestattungsform an. Zudem gibt es Friedhöfe mit Aschestreuwiesen. Das Verstreuen der Asche erfolgt jedoch in der Regel anonym.
Weitere Informationen zu den Beisetzungsmöglichkeiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof sowie zu unterschiedlichen Bestattungsformen außerhalb klassischer Friedhöfe geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Persönlicher Erinnerungsschmuck.
Erschaffen Sie ein bleibendes Andenken.
Auch wenn ein geliebter Mensch von uns gegangen ist, bleibt er in unseren Herzen und Gedanken immer bei uns. Erinnerungsschmuck bewahrt diese Erinnerungen an Ihren verstorbenen Angehörigen auf einzigartige Weise. Gefertigt mit dem individuellen Fingerabdruck oder mit einem Teil des Asche des Verstorbenen wird er zum glanzvollen Unikat. Ob als Armband, Kette oder Ring – tragen Sie den Erinnerungsschmuck ganz nah bei sich und berühren Sie ihn, wann immer Sie möchten, um Trost zu schöpfen und sich zu erinnern.
Sprechen Sie uns von Leser Bestattungen gerne an, wir beraten Sie ausführlich.
Leser Online-Services:
Hilfe im Trauerfall – persönlich & digital.
Bei Leser Bestattungen sind wir nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.
Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online-Services persönlich vor – wir freuen uns auf Ihren Anruf:
Tel. 02552-61277 oder Freecall 0800-6161617
Sie haben noch keine Login-Daten?
Sprechen Sie uns einfach an – wir senden Ihnen zur Registrierung eine E-Mail.
Unsere Online-Services im Kunden-Center
- Kostenfreie Gedenkseite – gemeinsam trauern & erinnern
- Persönlicher Abmelde-Assistent – ein ganzes Jahr lang Ab- & Ummeldungen einfach online durchführen
- Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ – mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken entwerfen
- Trauerdruck-Abstimmung – schnell & einfach online
Trauern verbindet.
Und lässt Erinnerungen aufleuchten.
Im Leser Gedenkportal können Sie sich ganz einfach innerhalb der Trauergemeinschaft austauschen und das Andenken an einen geliebten Menschen bewahren. Spenden Sie einander Trost – und nutzen Sie auch die Möglichkeit, Blumen zur Trauerfeier zu bestellen, gemeinsam mit Freunden und Bekannten des Verstorbenen Erinnerungsbücher zu gestalten oder für ein Herzensprojekt des Verstorbenen zu spenden.
Welche Wege des gemeinsamen Gedenkens im Einzelfall möglich sind, entscheiden immer die Angehörigen. Sie können die Gedenkseite über unser Kunden-Center individualisieren und die gewünschten Privatsphäre-Einstellungen vornehmen.
Neueste Gedenkseiten.
Erinnerungsbücher gestalten.
Gemeinsam mit Familie, Freunden und Bekannten des Verstorbenen das Album eines Lebens gestalten, online bearbeiten, teilen – als Fotobuch drucken lassen und direkt nach Hause bestellen.
Sie finden verschiedene Designs und Formate zur Auswahl, können öffentliche Beiträge der Gedenkseite mit eigenen Bildern kombinieren und Alben einfach speichern, teilen, weiterbearbeiten.
Die Bestattung sollte zu Ihnen passen.
Und Ihren Wünschen entsprechen.
Sie haben Ihr Leben selbst gestaltet – wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auch Ihren Abschied selbst zu gestalten. Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche für einen speziellen Beisetzungsort, ein besonderes Sarg- oder Urnenmodell oder sogar Details für Dekoration und Ablauf der Trauerfeier vertraglich festzuhalten.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, allerdings empfehlen wir, sich vorab immer auch mit den eigenen Angehörigen auszutauschen. Was viele nicht wissen, auch die Finanzierung der eigenen Bestattung kann zu Lebzeiten geregelt werden. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer Sterbegeldversicherung oder eines zweckgebundenen Treuhandkontos.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen.
Online-Vorsorgeformular:
Bestattungswünsche festhalten.
Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.
Wir gehen mit der Zeit.
Und halten Sie auf dem Laufenden.
Das letzte Zuhause
Trauermusik – von klassisch bis modern
Helfen Sie mit Ihrer Bewertung anderen Trauernden
Weiterlesen … Helfen Sie mit Ihrer Bewertung anderen Trauernden
Wichtige Helfer: Kinderbücher zu Sterben, Tod und Trauer
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Fragen & Antworten.
Bestattung, Tod, Trauer & Vorsorge.
Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weitere Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an: Tel. 02552-61277 oder Freecall 0800-6161617
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns von Leser Bestattungen unter der Nummer 02552-61277 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Leser Bestattungen als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Leser Bestattungen Ihnen dabei behilflich.
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir von Leser Bestattungen beraten Sie gerne näher.
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir von Leser Bestattungen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen: Um Qualitätsstandards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbildungsgang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter) sowie eine Weiterqualifizierung zum Funeralmaster an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft, worauf der Bestattermeister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für Sie sind das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ und das TÜV-Siegel für zertifiziertes Qualitätsmanagement. Die Qualifikation ist nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Homepage schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.
Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen:
„Betriebe mit dem Markenzeichen garantieren, in allen Fragen und Trauerangelegenheiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im praktischen und finanziellen Bereich fort: Transparente, klare und nachvollziehbare Preisgestaltung; Angemessene Räumlichkeiten und eine breite Palette von Trauerwaren; Regelmäßige Weiterbildung und Schulung des Inhabers und Personals; Einsatz moderner technischer Fahrzeuge und Geräte.“
Quelle: www.bestatter.de
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Die Leistungen von Leser Bestattungen im Überblick:
- Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
- Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Vermittlung des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Gestaltung und Druck von individuellen Trauerkarten, Traueranzeigen und Danksagungen
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
- Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Abschluss von Treuhandverträgen zur Vorsorgefinanzierung
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt möglicher Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Ihr Team von Leser Bestattungen unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Wenn Sie dem Verstorbenen auf diese Weise einen letzten Dienst erweisen möchten, können Sie den Sarg gemeinsam mit Verwandten oder Freunden gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauerhalle zum Bestattungsfahrzeug oder auf dem Friedhof vom Bestattungsfahrzeug zum Grab. Bei einer Feuerbestattung dürfen Sie natürlich auch die Urne selbst zum Grab tragen.
Ja, ob aus persönlichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Verstorbene von einer Frau für die letzte Reise vorbereitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nachzukommen.
Welche Grabarten an einem Ort oder auf einem Friedhof angelegt werden, entscheidet immer der jeweilige Friedhofsträger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Auch Rasengräber mit oder ohne Namensnennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partnergräber, gärtnerisch gepflegte Themenanlagen, Baumbestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffenheit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.
Die Ruhezeit ist die Mindestnutzungsdauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihengräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahlgräbern kann die Nutzungsdauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungsgesetzen der Länder sind darüber hinaus unterschiedliche Mindestruhezeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung. Bei uns in Nordrhein-Westfalen beträgt die Ruhezeit mindestens 10 Jahre.
Ob und in welcher Form Sie bei der Einäscherung dabei sein können, hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Es gibt Krematorien mit einer Trauerhalle oder einem Andachtsraum, von wo aus die Angehörigen der Übergabe des Sarges an das Feuer beiwohnen können. Diese Zeremonie kann auch je nach Krematorium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat.
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
Das Wort Kolumbarium (oder: Columbarium) kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Taubenschlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Beisetzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mausoleum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glasscheibe verschlossen, worauf Name und Lebensdaten genannt sind.
Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Sowohl für die Feuerbestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willensbekundung zu Lebzeiten vorliegen. Ist diese nicht vorhanden, müssten die Angehörigen glaubhaft begründen können, dass die Seebestattung im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und in einem der hierfür vorgesehenen Areale der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See übergeben. Die Angehörigen können der Seebestattung beiwohnen. Unabhängig davon kann bereits vor der Seebestattung eine Trauerfeier stattfinden. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird.
Ja, die Hinterbliebenen können bei der Seebestattung dabei sein und der Übergabe der Urne an die See beiwohnen. Wie viele Personen mit an Bord gehen können, ist unterschiedlich. Wenn Sie sich für eine Seebestattung interessieren, geben wir von Leser Bestattungen Ihnen gerne weitere Informationen zu den Möglichkeiten im von Ihnen gewünschten Seegebiet. Nach der Seebestattung erhalten Sie als Angehörige eine Karte mit den genauen Koordinaten der Beisetzung. So können Sie den Beisetzungsort jederzeit aufsuchen. Die Reedereien bieten in der Regel auch Gedenkfahrten dorthin an.
Als Naturbestattungen werden Beisetzungsformen außerhalb traditioneller Friedhöfe bezeichnet. In Deutschland ist das zumeist die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung. In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Niederlanden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Almwiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beisetzungsform interessieren.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, dürfen Sie einen Verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns von Leser Bestattungen anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Verstorbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenübertreten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten. Ist eine Feuerbestattung geplant, müssen die Kleidung und Sargbeigaben jedoch aus natürlichen Materialien bestehen, wie etwa Baumwolle, Leinen, Wolle, Seide oder Maisstärke. Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.
Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können, aber natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestaltung der Bestattung einbringen können und möchten, ist bei Leser Bestattungen immer auch Thema des Trauergesprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vorstellungen.
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen erdenklichen Formen, Farben und Materialien anbieten – und doch kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Wunsch entstehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem entstehen nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebevolle Grußbotschaften zu verfassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir Sie über eventuelle Vorschriften informieren.
Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möchten, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Aschekapsel, die wir aus dem Krematorium erhalten und die in die Urne hineinpassen muss. Bei Seebestattungen und in einigen Bestattungswäldern gelten außerdem bestimmte Materialvorschriften.
Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Verstorbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnenmodelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grabbeigabe legen können.
Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Leser Bestattungen richtet für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Traueranzeige veröffentlichen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Zunächst einmal sind wir von Leser Bestattungen jederzeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Bestattung mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie darüber hinaus psychologische Hilfe benötigen, sprechen Sie uns darauf an oder wenden Sie sich an eine dieser Anlaufstellen:
Deutschlandweite Seelsorge
Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 und 116 123
Webmail und Chat: online.telefonseelsorge.de
Vor-Ort-Beratung an 27 Standorten in Deutschland
Weitere Infos unter: www.telefonseelsorge.de
Ja, es gibt auch Beratungsstellen, die sich auf die Beratung von trauernden Eltern und Geschwistern spezialisiert haben. Hierzu zählen unter anderem:
VEID – Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e. V.
Telefon: 0341 / 94 68 884
E-Mail: kontakt@veid.de
www.veid.de
Jedes Kind reagiert anders, aber grundsätzlich empfehlen wir von Leser Bestattungen, Kinder mit zur Beerdigung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, möglicherweise überfordert sind oder sich vielleicht sogar zwischendurch langweilen – sich in der Zeit der Trauer ausgegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein einmaliger unwiederbringlicher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung, der helfen kann, den Verlust zu akzeptieren. In unser langjährigen Arbeit als Bestatter haben wir gelernt, dass die Erwachsenen gerade im Umgang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen können. Sie gehen oftmals ganz natürlich mit dem Tod um und begreifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazugehört und irgendwann eintritt.
Ob und wie ein Kind begreift, was es bedeutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes ab. Auch ist es ein Unterschied, ob es sich um jemand Nahestehenden oder um einen Fremden handelt und ob jemand plötzlich oder nach längerer Krankheit verstorben ist. Gerne empfehlen wir Ihnen Kinderbücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilfreiche Anlaufstellen in der Region rund um Steinfurt.
Was ein Kind nach dem Tod eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todesumständen ab. Grundsätzlich haben Kinder – wie in allen Lebenslagen – viele Fragen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermuntern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwierigen Situation nicht ausgeschlossen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestattungshaus bringen.
Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater bei Leser Bestattungen können Sie Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es unter den Hinterbliebenen nicht zu Unstimmigkeiten kommt, welche Form der Verabschiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.
In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich die Rahmenbedingungen und die Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung fest. So entscheiden Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge darüber, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungsvorsorge wissen Sie, dass später Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Entscheidungen treffen muss. Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto kann die Finanzierung der Bestattung vorab gesichert werden.
Selbstverständlich beraten wir von Leser Bestattungen Sie kostenlos und unverbindlich zum Thema Bestattungsvorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinnvoll, diese vorab einzuweihen oder gleich zur Beratung mitzubringen.
Was Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:
- Art der Bestattung / Beisetzung
- Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
- Ort und Art der Trauerfeier
- Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Blumenschmuck
- Layout und der Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungsanzeige
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
- Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
- Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorgevertrag können Sie jederzeit anpassen.
Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem angemessenen Kostenrahmen, nicht von Dritten angetastet werden. Ihre Beerdigung bleibt also auch dann finanziell abgesichert, wenn Sie Sozialleistungen beziehen sollten.
Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto zweckgebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Schließen Sie Ihre Bestattungsvorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozialleistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorgevertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweckgebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen und diese mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.
Sie selbst können Ihre Bestattungsvorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.
Neben der Bestattungsvorsorge sollten Sie auch darüber nachdenken, Ihren letzten Willen festzulegen und Ihre Patientenrechte zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf seiner Website ein barrierefreies Portal eingerichtet, auf dem Sie ausführliche Informationen zum Thema Patientenrechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.
Es ist nicht ratsam, Bestattungswünsche im Testament festzuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berücksichtigen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorgevertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.
Hier sind wir erreichbar.
Und beantworten gerne alle Fragen.
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