Matomo

Jeder Mensch ist anders.
Und verdient einen einzigartigen Abschied.

Mit jedem Verstorbenen geht eine ganz besondere Persönlichkeit für immer von uns. Als Bestatter setzen wir uns dafür ein, dass sich dieser Charakter in der Art des Abschieds widerspiegelt – mit einer individuell gestalteten Trauerfeier und Beisetzung, die das vergangene Leben ehrt und den Angehörigen Trost spendet.

Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Organisation aller Details und sorgen mit unserer Erfahrung und Intuition für eine Abschieds­zeremonie, die Ihnen in liebevoller Erinnerung bleibt. Rufen Sie uns von Leser Bestattungen gerne an: Tel. 02552-61277 oder Freecall 0800-6161617

Leser Bestattungen in Steinfurt-Borghorst.
Wir gestalten Abschied im Münsterland.

Bereits seit 95 Jahren stehen wir von Leser Bestattungen den Menschen im Münsterland zur Seite. Als erfahrene Bestatter­familie in vierter Generation ist es uns das Wichtigste, Sie im Trauerfall vertrauensvoll zu beraten und liebevoll zu begleiten. Dabei spielt es für uns keine Rolle, welcher Religion oder Welt­anschauung Sie folgen – in unserem Bestattungs­haus in der Kolpingstraße 13 in Steinfurt-Borghorst finden wir immer Wege, Abschied nach Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen zu gestalten. Sie sollten wissen: Es gibt keine richtige oder falsche Weise, einen geliebten Menschen mit einer Trauerfeier und Beerdigung zu ehren, sondern nur Ihre Weise. Deshalb laden wir Sie ein, sich im Trauerfall an uns von Leser Bestattungen zu wenden. Mit Sachverstand und Herz vereinen wir traditionelle Werte mit moderner Abschieds­kultur und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Ihre Ansprechpartner.

„1985 bin ich als gelernter Drogist in unseren Familienbetrieb gewechselt – damals waren wir noch als Tischlerei, Möbelhaus und Bestattungs­unter­nehmen tätig. Nach meiner Ausbildung zum Fachgeprüften Bestatter habe ich den Betrieb 2001 von meinem Vater übernommen und mich voll und ganz auf Bestattungen konzentriert. Seither ist es mein Anspruch, Trauernden und Vorsorge­interessierten jederzeit fach- und sachkundig zur Seite zu stehen.“

Thomas Leser
Inhaber & Fachgeprüfter Bestatter

„Als ausgebildete Personal­kauffrau bin ich 2017 in das familiär geführte Bestattungs­unternehmen meines Onkels Thomas Leser eingestiegen. Seit Beginn meiner Tätigkeit als Bestatterin liegt mein Schwerpunkt im Bereich der hygienischen Versorgung von Verstorbenen. Doch auch in der Beratung im Trauerfall, bei der Gestaltung von Trauerfeiern und der so wichtigen Bestattungs­vorsorge setze ich mich tatkräftig für Angehörige ein. Im März 2021 habe ich erfolgreich meine Prüfungen zur Geprüften Bestatterin abgelegt und freue mich, unser Familien­unternehmen mit viel Fachwissen zu bereichern.“

Sara Melzer
Geprüfte Bestatterin

Trauer begreifen und bewusst erleben.
Wir gestalten gemeinsame Momente ideenreich.

Immer wieder erfahren wir, dass eine bewusste Abschied­nahme vielen Trauernden hilft, den Verlust zu begreifen und Trauer­gefühle anzunehmen. Daher möchten wir Ihnen Mut machen, sich mit einzubringen: Wenn Sie den Verstorbenen gemeinsam mit uns versorgen und in eigener Kleidung zur letzten Ruhe betten, einen persönlichen Gegen­stand oder einen Brief mit in den Sarg oder die Urne legen möchten – dann unterstützen wir Sie dies zu tun.

In unseren hauseigenen Abschieds­räumen arrangieren wir eine offene Aufbahrung genauso selbstverständlich wie eine Abschied­nahme am geschlossenen Sarg. Gerne händigen wir Ihnen nach Absprache auch einen eigenen Schlüssel zu unseren Räumlichkeiten aus. So haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr ungestört gemeinsame Momente mit Ihrem verstorbenen Angehörigen zu verbringen.

Ganz besonders am Herzen liegen uns die Kinder in den Trauerfamilien. Auch ihnen kann es bei der Trauer­bewältigung helfen, wenn Sie aktiv Abschied nehmen können. War Ihr Angehöriger möglicher­weise ein leidenschaftlicher Motorrad­fahrer, Jäger oder Mitglied in einem Fußball­verein? Dann könnten Sie gemeinsam mit Ihren Kindern den Sarg oder die Urne bemalen. Vielleicht basteln Sie auch gemeinsam eine Figur oder ein anderes Deko-Element, das wir in die Trauer­feier­lich­keiten integrieren können.

Jede Idee und Eigen­initiative ist bei uns herzlich willkommen, alles andere erledigen wir für Sie.

Wir nehmen Ihnen alles ab.
Und trauen Ihnen vieles zu.

In der Zeit vor der Bestattung sollen Sie ausreichend Zeit und Ruhe für Ihre Trauer haben. Aus diesem Grund nehmen wir Ihnen so viele Aufgaben ab, wie Sie möchten: Von der Abholung und Versorgung des Verstorbenen über die Gestaltung der Trauer­anzeigen und die Formalitäten bis hin zur gesamten Organisation der Trauerfeier und Beisetzung, inklusive Termin­absprachen.

Einen ersten Überblick über unsere Bestattungs­leistungen gibt Ihnen die nachfolgende Liste. Im persönlichen Beratungs­gespräch legen wir dann gemeinsam mit Ihnen fest, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Alles auf einen Blick.
Unsere Bestattungsleistungen.

  • Ausführliches Beratungsgespräch bei uns in der Kolpingstraße 13 in Steinfurt-Borghorst oder bei Ihnen zu Hause
  • Umfassende Beratung zu den Bestattungsarten und den anfallenden Bestattungskosten inklusive Kostenvoranschlag
  • Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
  • In- und Auslandsüberführungen
  • Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
  • Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
  • Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
  • Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organisation des Trauerkaffees
  • Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
  • Anfertigung von Erinnerungsschmuck
  • Trauerbegleitung vor, während und nach der Bestattung
  • Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
  • Anträge für Versicherungsleistungen
  • Online-Vorsorgeformular inklusive ausführliche Beratung zur Bestattungsvorsorge

Sie müssen nur anrufen.
Und können sich auf uns verlassen.

Verstirbt Ihr Angehöriger in den eigenen vier Wänden, sind zwei Anrufe zu tätigen:

  1. Benachrichtigen Sie bitte zuerst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt.
  2. Wenden Sie sich dann an uns, um die nächsten Schritte zu besprechen. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Rufen Sie gerne auch an, wenn Sie den Verstorbenen noch einige Tage bei sich behalten möchten. Wir sagen Ihnen dann, was Sie beachten müssen.

Folgende Dokumente werden wir benötigen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag

Wir sprechen über Ihre Wünsche.
Und halten die Kosten transparent.

So unterschiedlich Lebensläufe sind, so unterschiedlich sind auch Bestattungen. Und so unterschiedlich sind auch die Kosten. Entscheidend aber ist der Wert, den der Abschied für Sie hat!

Deshalb sprechen wir zunächst einmal nur über Ihre persönlichen Vorstellungen. Dann schauen wir gemeinsam, wie und in welchem finanziellen Rahmen sich Ihre Wünsche umsetzen lassen. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen dann auch gerne noch einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
  • Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
  • Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Wählen Sie die letzte Ruhestätte.
Und schaffen Sie einen Ort der Erinnerung.

Wenn Sie einen Angehörigen zu Grabe tragen, stehen Sie zunächst einmal vor der Frage, ob Sie eine Bestattung im Sarg oder eine Kremation mit anschließender Urnenbeisetzung wünschen. Bei der anschließenden Wahl einer letzten Ruhestätte, die ja zugleich Ihr persönlicher Gedenkort ist, haben Sie vielfältige Möglichkeiten:

Erdbestattung

Für die klassische Erdbestattung im Sarg stehen auf den meisten Friedhöfen in Deutschland Wahl- und Reihengräber zur Verfügung. Der wesentliche Unterschied: Nur beim Wahlgrab können Sie die Lage auf dem Friedhof selbst bestimmen und die fest­geschriebene Ruhezeit verlängern.

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung haben Sie weitere Alternativen, zum Beispiel Urnenwände (Kolumbarien), aber auch pflegefreie Gemein­schafts­grab­felder, die je nach Friedhof vom einfachen Rasen­grab bis hin zu aufwendig gestalteten und gärtnerisch betreuten Anlagen reichen können.

Seebestattung

Die Seebestattung findet in ausgewiesenen Gebieten der Nordsee, der Ostsee oder auf einem der Weltmeere statt. Die Familie kann der Zeremonie auf See beiwohnen, aber auch „stille“ Beisetzungen sind möglich. In einer Seekarte werden die Koordinaten des Beisetzungsortes markiert.

Naturbestattung

In speziellen Bestattungs­wäldern, die es fast überall in Deutschland gibt, sind Urnen­beisetzungen am Fuße eines Baumes möglich. Auch einige Friedhöfe bieten diese Bestattungsform an. Zudem gibt es Friedhöfe mit Asche­streuwiesen. Das Verstreuen der Asche erfolgt jedoch in der Regel anonym.

Weitere Informationen zu den Beisetzungs­möglichkeiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof sowie zu unterschiedlichen Bestattungs­formen außerhalb klassischer Friedhöfe geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Persönlicher Erinnerungsschmuck.
Erschaffen Sie ein bleibendes Andenken.

Auch wenn ein geliebter Mensch von uns gegangen ist, bleibt er in unseren Herzen und Gedanken immer bei uns. Erinnerungsschmuck bewahrt diese Erinnerungen an Ihren verstorbenen Angehörigen auf einzigartige Weise. Gefertigt mit dem individuellen Fingerabdruck oder mit einem Teil des Asche des Verstorbenen wird er zum glanzvollen Unikat. Ob als Armband, Kette oder Ring – tragen Sie den Erinnerungsschmuck ganz nah bei sich und berühren Sie ihn, wann immer Sie möchten, um Trost zu schöpfen und sich zu erinnern.

Sprechen Sie uns von Leser Bestattungen gerne an, wir beraten Sie ausführlich.

Leser Bestattungen kontaktieren

Leser Online-Services:
Hilfe im Trauerfall – persönlich & digital.

Bei Leser Bestattungen sind wir nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.

Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online-Services persönlich vor – wir freuen uns auf Ihren Anruf:
Tel. 02552-61277 oder Freecall 0800-6161617

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Sprechen Sie uns einfach an – wir senden Ihnen zur Registrierung eine E-Mail.

Unsere Online-Services im Kunden-Center

  • Kostenfreie Gedenkseite – gemeinsam trauern & erinnern
  • Persönlicher Abmelde-Assistent – ein ganzes Jahr lang Ab- & Ummeldungen einfach online durchführen
  • Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ – mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken entwerfen
  • Trauerdruck-Abstimmung – schnell & einfach online

Trauern verbindet.
Und lässt Erinnerungen aufleuchten.

Im Leser Gedenkportal können Sie sich ganz einfach innerhalb der Trauergemeinschaft austauschen und das Andenken an einen geliebten Menschen bewahren. Spenden Sie einander Trost – und nutzen Sie auch die Möglichkeit, Blumen zur Trauerfeier zu bestellen, gemeinsam mit Freunden und Bekannten des Verstorbenen Erinnerungsbücher zu gestalten oder für ein Herzensprojekt des Verstorbenen zu spenden.

Welche Wege des gemeinsamen Gedenkens im Einzelfall möglich sind, entscheiden immer die Angehörigen. Sie können die Gedenkseite über unser Kunden-Center individualisieren und die gewünschten Privatsphäre-Einstellungen vornehmen.

Neueste Gedenkseiten.

Erinnerungsbücher gestalten.

Gemeinsam mit Familie, Freunden und Bekannten des Verstorbenen das Album eines Lebens gestalten, online bearbeiten, teilen – als Fotobuch drucken lassen und direkt nach Hause bestellen.

Sie finden verschiedene Designs und Formate zur Auswahl, können öffentliche Beiträge der Gedenkseite mit eigenen Bildern kombinieren und Alben einfach speichern, teilen, weiterbearbeiten.

Gedenkseite auswählen und Erinnerungsbuch gestalten

Die Bestattung sollte zu Ihnen passen.
Und Ihren Wünschen entsprechen.

Sie haben Ihr Leben selbst gestaltet – wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auch Ihren Abschied selbst zu gestalten. Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche für einen speziellen Beisetzungsort, ein besonderes Sarg- oder Urnenmodell oder sogar Details für Dekoration und Ablauf der Trauerfeier vertraglich festzuhalten.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, allerdings empfehlen wir, sich vorab immer auch mit den eigenen Angehörigen auszutauschen. Was viele nicht wissen, auch die Finanzierung der eigenen Bestattung kann zu Lebzeiten geregelt werden. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer Sterbegeldversicherung oder eines zweckgebundenen Treuhandkontos.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen.

Online-Vorsorgeformular:
Bestattungs­wünsche festhalten.

Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Meine Daten

Wir gehen mit der Zeit.
Und halten Sie auf dem Laufenden.

Die sorgfältige Auswahl von Sarg oder Urne, dem letzten Zuhause, ist Ausdruck von Wertschätzung. Dabei geht es nicht um finanzielle Aspekte, entsche...

Trauermusik umrahmt die Trauerfeierlichkeiten oder den Abschied an der Grabstelle auf besonders emotionale Weise und spricht uns aus der Seele. Zudem ...

Ist der Bestatter seriös und können wir ihm vertrauen? Passt er wirklich zu uns und geht er auf unsere individuellen Wünsche ein? So oder so ähnli...

Stellen Kinder Fragen zu Sterben, Tod und Trauer, fällt es Erwachsenen oft schwer, die richtigen Worte zu finden. Altersgerechte Bücher rund um das ...

Fragen & Antworten.
Bestattung, Tod, Trauer & Vorsorge.

Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weitere Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an: Tel. 02552-61277 oder Freecall 0800-6161617

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns von Leser Bestattungen unter der Nummer 02552-61277 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns von Leser Bestattungen als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Leser Bestattungen Ihnen dabei behilf­lich.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Leser Bestattungen beraten Sie gerne näher.

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Leser Bestattungen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wer ein Bestat­tungs­unter­nehmen eröff­net, muss keine spezielle Qualifi­kation vor­weisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Qualitäts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deut­scher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbil­dungs­gang Geprü­fter Bestat­ter (vormals: Fachge­prüfter Bestat­ter) sowie eine Weiter­qualifi­zierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestat­tungs­fachkraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie sind das Marken­zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ und das TÜV-Siegel für zertifi­ziertes Qualitäts­manage­ment. Die Qualifi­kation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Home­page schauen, welchen Ein­druck das Unter­nehmen persönlich auf Sie macht, welche Philo­sophie dort gelebt wird und welche Leis­tungen angeboten werden.

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deut­scher Bestat­ter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mit­glieds­unter­nehmen ver­liehen, die einen Ge­prüften Bestat­ter, eine Bestat­tungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die be­stimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Krite­rien erfüllen:

„Betriebe mit dem Marken­zeichen garan­tieren, in allen Fragen und Trauer­angelegen­heiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im prak­tischen und finan­ziellen Bereich fort: Trans­parente, klare und nachvoll­ziehbare Preis­gestal­tung; Ange­messene Räum­lichkeiten und eine breite Palette von Trauer­waren; Regel­mäßige Weiter­bildung und Schulung des Inhabers und Perso­nals; Einsatz moderner technischer Fahr­zeuge und Geräte.“

Quelle: www.bestatter.de

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von Leser Bestattungen im Über­blick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organi­sation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deut­schland
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygie­nische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestal­tung der Trauer­feier inklu­sive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermit­tlung des Trauer­kaffees
  • Vermit­tlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestal­tung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­an­zei­gen und Dank­sagungen
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leis­tungen
  • Umfassende Beratung zur Bestat­tungs­vorsorge
  • Abschluss von Treu­hand­verträgen zur Vor­sorge­finanzierung

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nach­lass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Gut­haben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Team von Leser Bestattungen unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Nordrhein-Westfalen kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Ja, in der Regel ist es voll­kom­men unge­fährlich, einen Toten zu be­rühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zei­ten keinen direkten Kon­takt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Be­rüh­run­gen absehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt be­han­deln­den Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­ge­ruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben jedoch keine gesund­heitsge­fährden­de Wirkung.

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Weise einen letz­ten Dienst er­wei­sen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wand­ten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Beispiel von der Trauer­halle zum Bestat­tungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fah­rzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne selbst zum Grab tragen.

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­gi­ösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letzte Reise vor­berei­tet wird – es ist uns ein An­lie­gen, diesem Wunsch nach­zu­kommen.

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in Nordrhein-Westfalen beträgt die Ruhezeit mindestens 10 Jahre.

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscher­ung dabei sein können, hängt vom jewei­ligen Krema­torium ab. Es gibt Krema­torien mit einer Trauer­halle oder einem An­dachts­raum, von wo aus die An­gehö­rigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Das Wort Kolum­barium (oder: Colum­barium) kommt aus dem Latein­ischen und bedeutet Tau­ben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Bei­setzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe verschlos­sen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.

Vor der See­bestat­tung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre. Die Asche wird in eine was­ser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestat­tung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird.

Ja, die Hinter­bliebenen können bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen können, ist unter­schiedlich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung interes­sieren, geben wir von Leser Bestattungen Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Möglich­keiten im von Ihnen gewün­schten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den genauen Koor­dinaten der Bei­setzung. So können Sie den Beiset­zungsort jederzeit auf­suchen. Die Ree­dereien bieten in der Regel auch Gedenk­fahrten dorthin an.

Als Naturbestat­tungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestat­tungs­wald oder die See­bestat­tung. In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.

In den meisten Bundes­län­dern, so auch bei uns in Nordrhein-Westfalen, dürfen Sie einen Ver­storbenen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause be­halten und können ihn dort zur Ab­schied­nahme auf­bahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem ent­sprech­enden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns von Leser Bestattungen an­rufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Ver­storbenen aufzu­bahren.

Ja, grund­sätzlich ist es mög­lich, den Ver­storbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Ab­schied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­übertreten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestat­tung ge­plant, müssen die Kleidung und Sarg­beigaben jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Klei­dungs­stücke wie beispiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schadstoff­entwicklung kommen kann.

Die Möglich­keiten, sich als Hinter­blie­bene in die Bestat­tung einzu­bringen, sind vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir dafür Ihre persön­lichen Wün­sche, die wir für Sie um­setzen können, aber natür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige können beim Waschen und Ein­kleiden des Ver­storbenen helfen, Ge­schenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne ge­stalten und die Deko­ration für die Trauer­feier selbst ent­werfen. Hinter­bliebene können bei der Trauer­feier sprechen oder musi­zieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im konkreten Fall in die Gestal­tung der Bestat­tung ein­bringen können und möchten, ist bei Leser Bestattungen immer auch Thema des Trauer­ge­sprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vor­stellungen.

Es gibt inzwi­schen eine Viel­zahl von Anbie­tern, die Särge und Urnen in allen erdenk­lichen Formen, Far­ben und Mate­rialien anbie­ten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Grün­den der Wunsch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu ge­stal­ten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem ent­stehen neh­men und dann be­malen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­bot­schaf­ten zu ver­fassen. Sie können aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schrei­nern. Spre­chen Sie uns gerne an, damit wir Sie über even­tuelle Vor­schrif­ten infor­mieren.

Auch wenn Sie eine Urne selbst ferti­gen möchten, spre­chen Sie uns gerne früh­zeitig an. Wir nennen Ihnen dann die Maße der Asche­kapsel, die wir aus dem Krema­torium erhalten und die in die Urne hinein­passen muss. Bei See­be­stat­tungen und in einigen Bestat­tungs­wäldern gelten auß­erdem be­stimmte Material­vorschrif­ten.

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieb­lings­buch des Ver­stor­benen, ein von den Kin­dern ge­maltes Bild, einen Teddy oder etwas ande­res mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Ein Online-Gedenk­portal bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­storbenen auf viel­fältige Weise zu ehren und ge­mein­sam mit Ange­hö­rigen, Freun­den und Be­kann­ten Erin­ner­ungen zu tei­len. Leser Bestattungen richtet für Ihren ver­stor­benen Ange­hörigen kos­ten­frei eine per­sön­liche Ge­denk­seite ein. Hier können Sie und alle Men­schen, die mit Ihnen trau­ern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen ent­zün­den und Worte des Ge­denkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen. Auß­erdem können wir hier auch noch einmal die Trauer­anzeige veröffentlichen.

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

Zunächst einmal sind wir von Leser Bestattungen jeder­zeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Bestat­tung mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie darüber hinaus psycho­logi­sche Hilfe be­nöti­gen, spre­chen Sie uns darauf an oder wenden Sie sich an eine dieser Anlauf­stellen:

Deutschlandweite Seelsorge
Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 und 116 123
Webmail und Chat: online.telefonseelsorge.de
Vor-Ort-Beratung an 27 Standorten in Deutschland
Weitere Infos unter: www.telefonseelsorge.de

Ja, es gibt auch Be­ratungs­stellen, die sich auf die Bera­tung von trau­ernden El­tern und Geschwis­tern spezia­lisiert haben. Hier­zu zählen unter an­derem:

VEID – Bundesverband Ver­waiste El­tern und trauernde Geschwister in Deut­schland e. V.

Telefon: 0341 / 94 68 884
E-Mail: kontakt@veid.de
www.veid.de

Jedes Kind reagiert anders, aber grund­sätzlich emp­fehlen wir von Leser Bestattungen, Kinder mit zur Beer­digung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles ver­stehen, mög­licher­weise über­fordert sind oder sich viel­leicht sogar zwischen­durch lang­weilen – sich in der Zeit der Trauer aus­gegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht ken­nen und nicht ver­stehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Beden­ken Sie auch: Der Ab­schied ist ein ein­maliger unwieder­bring­licher Mo­ment und ein wich­tiger Schritt in der Trauer­verar­beitung, der helfen kann, den Verlust zu akzep­tieren. In unser lang­jährigen Arbeit als Bestat­ter haben wir gelernt, dass die Erwach­senen gerade im Um­gang mit dem Tod noch viel von Kin­dern lernen können. Sie gehen oft­mals ganz natür­lich mit dem Tod um und be­greifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazu­gehört und irgend­wann ein­tritt.

Ob und wie ein Kind be­greift, was es be­deutet, tot zu sein, hängt ganz vom Alter und von der Per­sön­lich­keitsent­wick­lung des Kindes ab. Auch ist es ein Unter­schied, ob es sich um jemand Nahe­ste­hen­den oder um einen Frem­den han­delt und ob jemand plötz­lich oder nach längerer Krank­heit ver­storben ist. Gerne emp­feh­len wir Ihnen Kinder­bücher zu diesem Thema und nennen Ihnen hilf­reiche Anlauf­stellen in der Region rund um Steinfurt.

Was ein Kind nach dem Tod eines An­ge­höri­gen oder einer nahe­stehen­den Person braucht, hängt unter anderem vom Alter und von den Todes­umstän­den ab. Grund­sätzlich haben Kinder – wie in allen Lebens­lagen – viele Fra­gen. Lassen Sie diese Fragen zu und ermun­tern Sie auch dazu, Fragen zu stellen. Zeigen Sie Ihre eigene Trauer, damit das Kind sich in dieser schwie­rigen Situa­tion nicht ausge­schlos­sen fühlt. Gerne können Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Bestat­tungs­haus bringen.

Wenn Sie besondere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Bestat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vor­sorge­berater bei Leser Bestattungen können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämt­liche Details ver­trag­lich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vorsorge rat­sam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

In einer Bestattungs­vor­sorge legen Sie vertraglich die Rahmen­bedin­gungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­set­zung fest. So ent­schei­den Sie mit Ihrer Be­stat­tungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestat­tung oder eine Feuer­bestat­tung wün­schen, an welchem Ort Sie bei­gesetzt werden möch­ten, wie Sarg oder Urne beschaf­fen sein sollen oder welche Musik bei der Trauer­feier ge­spielt werden soll. Durch Ihre Bestat­tungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wün­schen ent­spro­chen wird. Zu­gleich ent­lasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­schei­dungen treffen muss. Eine Bestat­tungs­vorsorge entlas­tet Ihre Familie aber nicht nur emo­tio­nal, sondern auch finan­ziell. Über eine Ster­be­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­gebun­denes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestat­tung vorab ge­sichert werden.

Selbst­verständlich beraten wir von Leser Bestattungen Sie kostenlos und un­verbind­lich zum Thema Bestat­tungs­vor­sorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinn­voll, diese vorab einzu­weihen oder gleich zur Beratung mit­zubringen.

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu ver­hindern, dass sie im Pflege­fall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen be­an­tragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge aus­einander­setzen. Zum Beispiel Schwer­kranke, die sich durch die gemein­same Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen töd­lichen Unfall haben, ent­scheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder ab­zu­sichern. Je nach Lebens­situation und persön­licher Ein­stellung kann es natür­lich auch viele andere Gründe geben, sich schon früh­zeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jeder­zeit anpassen.

Für eine finan­zielle Ab­sicher­ung der eigenen Bestat­tung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Ver­bin­dung mit einem Vor­sorge­vertrag für eine Bestat­tung in einem an­gemes­senen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finan­ziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leis­tungen beziehen sollten.

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­gebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung angemessen ist.

Schließen Sie Ihre Bestattungs­vorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozial­leistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorge­vertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod un­an­getastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozial­leistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweck­gebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungs­vorsorge abschließen und diese mit einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder einer Einzahlung auf ein Treu­hand­konto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechts­beratung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.

Grund­sätzlich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tungs­wün­sche finan­ziell im Rahmen der Bestat­tungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestat­tung zweck­gebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Da­rüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Be­stat­tungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kos­ten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestat­tung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusam­men aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestat­ter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscher­ung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck, den Blu­men­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­blie­benen zusam­men. Die tatsäch­liche Höhe der Bestat­tungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wün­schen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Neben der Bestat­tungs­vor­sorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zulegen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­minis­teri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) hat auf seiner Web­site ein barriere­freies Portal ein­gerich­tet, auf dem Sie aus­führ­liche Infor­mati­onen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erb­recht & Co. finden.

Es ist nicht ratsam, Bestattungs­wünsche im Testament fest­zuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Bei­setzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu be­rück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.

Hier sind wir erreichbar.
Und beantworten gerne alle Fragen.

Leser Bestattungen
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48565 Steinfurt-Borghorst

Tel. 02552-61277
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